Bedarfsausweis Gewerbe
Der Bedarfsausweis für Gewerbe- und andere Nichtwohngebäude bilanziert das Gebäude im Mehrzonenmodell nach DIN V 18599 — Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung je Nutzungszone. Bei uns ab 500 € inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch einen Diplom-Ingenieur und Registrierung beim DIBt. Ab dem 1. Januar 2027 ist er der einzige zulässige Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Kleine, einfach gegliederte Gewerbeflächen erfassen Sie direkt online zum Festpreis. Für größere Objekte stellen Sie über dieselbe Strecke eine Angebotsanfrage — kostenlos und unverbindlich, mit Festpreis und Termin in der Antwort.
Was der Bedarfsausweis Gewerbe ist
Ein Nichtwohngebäude wird selten einheitlich genutzt: Im Erdgeschoss der Verkaufsraum, darüber Büros, hinten das Lager, dazu Sanitärräume und Flure. Jede dieser Nutzungen hat eigene Raumtemperaturen, Betriebszeiten, Beleuchtungsstärken und Luftwechsel. Der Bedarfsausweis bildet das im Mehrzonenmodell ab: Das Gebäude wird in Zonen gleicher Nutzung und Konditionierung geteilt, jede Zone erhält das Nutzungsprofil aus DIN V 18599-10 und wird für sich bilanziert — einschließlich des Wärmeaustauschs mit den Nachbarzonen.
Anders als beim Wohngebäude endet die Bilanz nicht bei Heizung und Warmwasser. Der Ausweis erfasst auch den Energiebedarf für Lüftungsanlagen, Kühlung und Beleuchtung, die in Büros und Läden oft mehr ausmachen als das Heizen. Dämmung der Hülle, Fensterflächen und Verschattung, Wirkungsgrade der Erzeuger, Wärmerückgewinnung der Lüftung, Regelung der Beleuchtung — all das fließt ein. Das Ergebnis sind Endenergie- und Primärenergiebedarf des Gebäudes, aufgeschlüsselt nach Energieträgern, und der Vergleich mit dem Referenzgebäude, das das Gebäudeenergiegesetz für die Anforderung vorgibt.
Beispiel: Primärenergiebedarf auf der Farbskala eines Bedarfsausweises für ein Nichtwohngebäude
Wann Sie den Bedarfsausweis Gewerbe brauchen
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing eines Nichtwohngebäudes muss ein Energieausweis vorliegen, spätestens bei der Besichtigung (§ 80 GModG). Bisher genügte dafür in der Regel der Verbrauchsausweis; der Bedarfsausweis war nur bei Neubau und größerer Sanierung Pflicht oder wenn keine drei Jahre Verbrauchsdaten vorlagen. Das ändert sich:
- Ab 1. Januar 2027 ist für jeden neu auszustellenden Energieausweis eines Nichtwohngebäudes die energetische Bilanzierung vorgeschrieben — bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und bei der Verlängerung solcher Verträge.
- Bestehende Ausweise bleiben gültig. Die Pflicht greift erst, wenn für das Gebäude kein gültiger Energieausweis mehr vorliegt.
- Neubau und größere Sanierung verlangen wie bisher die Bilanzierung; für die Bauvorlage kommt der GEG-Nachweis Gewerbe hinzu.
- Aushangpflicht: Behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m², alle anderen mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m² Nutzfläche.
Auch heute schon ist der Bedarfsausweis die richtige Wahl, wenn Verbrauchsabrechnungen fehlen, das Gebäude länger leer stand oder eine Sanierung ansteht und Sie wissen wollen, welche Maßnahme sich lohnt. Was das Gebäudemodernisierungsgesetz sonst noch ändert, steht auf unserer Seite zum GModG 2027; die neuen Inhalte des Ausweises — Effizienzklassen A bis G, Angaben in Megawattstunden, DIN/TS 18599:2025-10 — erklärt die Seite Was sich 2027 für Nichtwohngebäude ändert.
Was wir von Ihnen brauchen
Diese Unterlagen und Angaben brauchen wir für den Bedarfsausweis Gewerbe
- Adresse, Baujahr, Nettogrundfläche und die Nutzungen im Gebäude mit ihren Flächen
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten — oder Außenmaße und Geschosshöhen für den Editor
- Aufbau von Außenwand, Dach, Bodenplatte und Decken mit Dämmung; Fenster mit Verglasung und Rahmen
- Heizung und Warmwasser: Erzeuger, Baujahr, Energieträger, Verteilung und Übergabe je Zone
- Lüftungsanlagen mit Volumenstrom und Wärmerückgewinnung, Kälteerzeugung, Beleuchtung und ihre Regelung
- Fotos von Fassade, Dach, Technikräumen und typischen Räumen
Fehlende Angaben ersetzen wir, wo das Gesetz es erlaubt, durch die Vorgaben der Bekanntmachung zur Datenaufnahme im Bestand — etwa Bauteilaufbauten nach Baujahr oder Beleuchtung nach Nutzungsprofil. Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer der Ausweis und desto kürzer die Bearbeitung. Ein Vor-Ort-Termin ist in der Regel nicht nötig; bei komplexen Anlagen bieten wir ihn im Angebot an.
So läuft es ab: online oder mit Angebot
Adresse, Baujahr, Nutzfläche und die Nutzungen im Gebäude. Grundriss im Editor zeichnen oder Pläne hochladen; die Zonen ordnen Sie den Flächen direkt im Grundriss zu.
Bauteilaufbauten mit Dämmung, Fenster, dann je Zone Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung — Vorschläge nach Baujahr helfen bei fehlenden Angaben.
Bis 500 m² Nutzfläche und drei Zonen bestellen Sie direkt zum Festpreis. Größere oder komplexere Gebäude senden Sie als Angebotsanfrage ab; wir melden uns mit Preis und Termin.
Ein Diplom-Ingenieur prüft Zonierung, Bauteile und Anlagentechnik, bilanziert nach DIN V 18599, registriert den Ausweis beim DIBt und liefert das PDF.
Der Aufwand eines Nichtwohngebäudes hängt an der Zahl der Zonen und der Anlagentechnik, nicht nur an der Fläche. Deshalb gibt es zwei Wege: Direktkauf für kleine, einfach gegliederte Gebäude bis 500 m² Nutzfläche und drei Zonen — etwa ein Ladenlokal, eine Praxis oder ein kleines Bürohaus — und die Angebotsanfrage für alles darüber. Die Anfrage kostet nichts: Sie erfassen das Gebäude so weit, wie es Ihnen leichtfällt, laden Pläne hoch und senden ab. Wir sichten die Unterlagen und antworten mit einem Festpreis und dem Liefertermin; erst mit Ihrer Annahme wird daraus ein Auftrag. Bei laufender Anfrage lässt sich der Vorgang nicht versehentlich zum Grundpreis bestellen.
Preise und Leistungsstufen
- Online (ab 500 €): Sie erfassen Gebäude und Zonen selbst im Editor; der Preis gilt für kleine, einfach gegliederte Gewerbeflächen, etwa in Mischgebäuden.
- Premium (ab 700 €): Mit Dokumentensichtung durch uns, telefonischer Beratung und einem persönlichen Energieberater, der die Zonierung mit Ihnen festlegt.
Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer, die DIBt-Registrierung und die Registriernummer. Für größere Objekte nennt das Angebot den Preis je Objekt; er richtet sich nach Zonenzahl, Anlagentechnik und Unterlagenlage. Für Portfolios und Hausverwaltungen rechnen wir gebündelt ab — melden Sie sich mit der Zahl der Objekte. Alle sechs Produkte im Vergleich zeigt die Seite Energieausweis-Kosten.
Produktübersicht: Bedarfsausweis Gewerbegebäude
Bedarfsausweis — Leistungen und Preise in der Übersicht
| Leistung | online | premium |
|---|---|---|
| Prüfung durch Dipl.-Ing.Registrierung beim DiBtrechtssicher nach GEG | ||
| Originalausweis als PDF per E-MailOriginalausweis per Post (zubuchbar) | ||
| FotouploadDokumentenupload(Pläne, Unterlagen) | ||
| Onlinefragebogen zum Gebäude | ||
| persönlicher Support | ||
| Dokumentensichtung | ||
| telefonische Beratungpersönlicher Energieberater | ||
| Preis inkl. MwSt. | ab 500 € | ab 700 € |
| jetzt anfragen | jetzt anfragen |
Was unseren Bedarfsausweis Gewerbe auszeichnet
Ingenieurbüro Cornelsen — Ihr Aussteller
- Vollständiges Mehrzonenverfahren nach DIN V 18599 mit eigener Rechenengine, die wir an Referenzprojekten gegen etablierte Fachsoftware abgleichen
- Grundriss-Editor mit Zonenzuordnung: Hüllflächen, Zonenflächen und Nachbarschaften entstehen beim Zeichnen
- Alle Nutzungsprofile der DIN V 18599-10 — vom Einzelbüro über Hotelzimmer und Verkaufsraum bis zur Werkstatt
- Jeder Ausweis wird von einem ausstellungsberechtigten Diplom-Ingenieur geprüft und beim DIBt registriert
- Modernisierungsempfehlungen je Zone: Beleuchtung, Lüftung und Hülle getrennt bewertet
- Angebotsanfrage kostenlos und unverbindlich — Festpreis und Termin stehen in der Antwort
Womit die Bilanz steht und fällt
Die Hülle entscheidet über den Heizwärmebedarf: U-Werte von Wand, Dach und Boden, der Anteil verglaster Flächen und ihre Ausrichtung. In Büros und Läden kommt die Beleuchtung hinzu — die installierte Leistung je Quadratmeter, Tageslichtnutzung und Präsenzsteuerung — und bei klimatisierten Zonen der Strom für Kälteerzeugung und Ventilatoren.
Weil der Ausweis jede Zone einzeln bilanziert, zeigt er, ob die größten Verluste im Lager mit seinen Toren, im Büro mit seiner Beleuchtung oder in der Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung entstehen. Die Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG setzen genau dort an.
Häufige Fragen zum Bedarfsausweis Gewerbe
Was ist eine Zone, und wie viele braucht mein Gebäude?
Eine Zone fasst Räume zusammen, die gleich genutzt und gleich konditioniert werden — gleiche Solltemperatur, gleiche Betriebszeiten, gleiche Lüftung und Beleuchtung. Ein Bürohaus mit Fluren und Sanitärräumen hat meist drei Zonen, ein Hotel mit Restaurant und Küche fünf oder mehr. Nutzungen unter einem kleinen Flächenanteil dürfen der Hauptzone zugeschlagen werden; wir prüfen die Zonierung bei der Ausstellung.
Warum kostet der Bedarfsausweis Gewerbe mehr als der für Wohngebäude?
Weil jede Zone eine eigene Bilanz mit eigener Anlagentechnik ist und Lüftung, Kühlung und Beleuchtung dazukommen. Ein Wohnhaus hat eine Zone und eine Heizung; ein Geschäftshaus hat fünf Zonen, zwei Lüftungsanlagen und eine Kälteanlage. Der Aufwand wächst mit dem Gebäude, deshalb der Angebotsweg ab einer bestimmten Größe.
Mein Gebäude hat auch Wohnungen. Ein Ausweis oder zwei?
Ist der Wohnanteil nicht unerheblich und unterscheidet sich die Nutzung deutlich, werden Wohn- und Nichtwohnteil getrennt behandelt — zwei Ausweise, die wir gemeinsam erstellen. Eine Hausmeisterwohnung im Bürohaus läuft dagegen im Nichtwohngebäude mit (§ 106 GModG).
Kann ich den Verbrauchsausweis nicht doch noch nehmen?
Bis zum 31. Dezember 2026 ja, wenn drei zusammenhängende Jahre Verbrauchsdaten vorliegen und keine größere Sanierung ansteht. Er ist dann zehn Jahre gültig. Ab 2027 wird für Nichtwohngebäude kein Verbrauchsausweis mehr ausgestellt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bei Direktkauf prüfen und stellen wir nach vollständiger Eingabe aus, in der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei einer Angebotsanfrage nennt das Angebot den Liefertermin; er hängt davon ab, wie vollständig die Unterlagen sind.
Brauche ich zusätzlich einen GEG-Nachweis?
Nur bei Neubau und bei Sanierungen, für die ein Bauantrag oder eine Bauanzeige nötig ist. Dann verlangt die Behörde den GEG-Nachweis Gewerbe, der dieselbe Berechnung enthält und zusätzlich die Einhaltung der Anforderungswerte belegt. Der Bedarfsausweis für Vermietung oder Verkauf entsteht daraus ohne neue Aufnahme.
Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen zum Bedarfsausweis Gewerbe, die Rechengrundlagen im Bereich DIN V 18599.
Bedarfsausweis Gewerbe jetzt erstellen oder anfragen
- Ab 500 € inklusive Mehrwertsteuer und DIBt-Registrierung
- Mehrzonenmodell nach DIN V 18599 — Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung je Zone
- Bis 500 m² und drei Zonen direkt online, darüber Angebot mit Festpreis und Termin
- Ab 2027 der einzige zulässige Energieausweis für Nichtwohngebäude