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Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist der Energieausweis aus dem gemessenen Verbrauch: drei zusammenhängende Abrechnungsjahre, um Wetter und Leerstand bereinigt, ergeben den Kennwert des Gebäudes. Für Wohngebäude ab 65 €, für Nichtwohngebäude noch bis zum 31. Dezember 2026 ab 95 € — jeweils inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch einen Diplom-Ingenieur und Registrierung beim DIBt.

Beim Abspielen werden Daten an YouTube übertragen.

Verbrauchsausweis Wohngebäude

Ein- und Mehrfamilienhäuser bei Vermietung und Verkauf. Aus drei Heizkostenabrechnungen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ab 65 €.

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Verbrauchsausweis Gewerbe

Büro, Handel, Halle: Wärme und Strom getrennt ausgewiesen, mit Aushang. Ausstellung nur noch bis 31.12.2026, danach zehn Jahre gültig, ab 95 €.

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Was der Verbrauchsausweis ist

Das Gebäudeenergiegesetz kennt zwei Arten von Energieausweis. Der Bedarfsausweis berechnet, wie viel Energie ein Gebäude nach seiner Bauweise und Anlagentechnik braucht; der Verbrauchsausweis misst, wie viel es tatsächlich verbraucht hat (§ 82 GModG). Grundlage sind die Abrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre für Heizung und Warmwasser — bei Nichtwohngebäuden zusätzlich für Strom. Der Verbrauch wird mit den Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes auf ein Normaljahr umgerechnet, um Leerstände korrigiert und auf die Nutzfläche bezogen. Das Ergebnis ist der Endenergieverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, den der Ausweis auf der Farbskala einordnet.

Weil keine Bauteile aufgenommen werden, ist der Verbrauchsausweis schnell und günstig. Er beschreibt aber das Nutzerverhalten der letzten Jahre mit — ein sparsamer Mieter macht den Kennwert besser, ein Leerstand schlechter. Für die Entscheidung über eine Sanierung ist deshalb der Bedarfsausweis das passende Werkzeug.

Wann der Verbrauchsausweis zulässig ist

  • Wohngebäude: bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung, wenn drei zusammenhängende Abrechnungsjahre vorliegen.Ausnahme nach § 80 Absatz 3 GModG: Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seitdem nicht auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden, brauchen den Bedarfsausweis.
  • Nichtwohngebäude: bei Vermietung, Verkauf und Aushang — nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 lässt das Gebäudemodernisierungsgesetz für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis zu; ein bis dahin ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt zehn Jahre gültig.
  • Nicht zulässig bei Neubau, bei größeren Sanierungen mit Bilanzierung und wenn die Verbrauchsdaten fehlen, Lücken haben oder sich nicht dem Gebäude zuordnen lassen.

Ob für Ihr Gebäude der Verbrauchs- oder der Bedarfsausweis der richtige ist, klärt der Online-Check in wenigen Fragen.

Energieausweis für Gewerbe: Verbrauch oder Bedarf?

Ab 2027 ist der Bedarfsausweis der Energieausweis für Gewerbe

Wer eine Gewerbeimmobilie vermietet oder verkauft, hat noch bis Jahresende 2026 die Wahl. Der Verbrauchsausweis Gewerbe für 95 € lohnt sich, wenn drei Jahre Abrechnungen vorliegen und der Ausweis vor allem die Pflicht erfüllen soll — er gilt dann bis 2036. Der Bedarfsausweis Gewerbe ab 500 € ist ab 2027 der einzige Weg, zeigt die Effizienz des Gebäudes unabhängig vom Nutzer und trägt die neuen Effizienzklassen A bis G. Für wen sich der Verbrauchsausweis jetzt noch lohnt — und was das Gesetz 2027 ändert.

Was wir von Ihnen brauchen

Wohngebäude

  • Adresse, Baujahr von Gebäude und Heizung, Wohnfläche und Zahl der Wohnungen
  • Drei zusammenhängende Abrechnungsjahre für Heizung und Warmwasser mit Energieträger, Zeitraum und Menge
  • Leerstände über die drei Jahre, falls vorhanden
  • Ein Foto der Vorderseite, wenn es auf dem Ausweis erscheinen soll

Nichtwohngebäude

  • Adresse, Baujahr von Gebäude, Heizung und Klimaanlage, Nettogrundfläche und Nutzungen
  • Drei zusammenhängende Abrechnungsjahre für Wärme und für Strom, getrennt
  • Anteil des Stroms für Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, soweit bekannt
  • Leerstände und Angaben zum Aushang, wenn das Gebäude Publikumsverkehr hat

Die Eingabe dauert etwa zehn Minuten; die Live-Vorschau zeigt den Kennwert, während Sie eintragen. Nach dem Absenden prüft ein Diplom-Ingenieur die Angaben, registriert den Ausweis beim DIBt und schickt das PDF — bei Wohngebäuden in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wie die Bestellung im Einzelnen abläuft, steht unter Bestellprozess, die Abschnitte des Formulars erklärt das Merkblatt.

Preise

  • Wohngebäude: ab 65 €, ab 5 Wohnungen mit XL-Zuschlag; mit Telefonberatung oder als Offline-Aufnahme in höheren Stufen.
  • Nichtwohngebäude: ab 95 €, Aushang und Qualitätsdruck zubuchbar.

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer und DIBt-Registrierung; jede Stufe im Vergleich zeigt die Seite Energieausweis-Kosten.

Zum Vertiefen

  • Häufige Fragen Wohngebäude — Unterlagen, Drei-Jahres-Zeitraum, Leerstand, Gültigkeit
  • Häufige Fragen Gewerbe — Wärme und Strom, Aushang, gemischte Nutzung, 2027
  • Statistiken Wohngebäude — Vergleichswerte nach Baujahr zum Einordnen des eigenen Verbrauchs
  • Statistiken Gewerbe — Heiz- und Stromverbräuche von Büro, Handel, Hotel und Werkstatt
  • Energieausweis-Pflicht — wann welcher Ausweis vorliegen muss und was bei Verstößen droht
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ab 65 € inkl. MwSt.
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