IBCornelsen
Energieausweis online erstellen Energieausweise nach aktuellem GEG
Fragen? Rufen Sie uns an 040 / 209 339 850
Registrieren Login
Jetzt bestellen
Welcher Energieausweis? Energieausweis erstellen Angebot anfragen
Produkte & Preise
Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis WohngebäudeVerbrauchsausweis Gewerbe (bis 2026)Statistiken WohngebäudeStatistiken GewerbeHäufige Fragen WohngebäudeHäufige Fragen Gewerbe
Bedarfsausweis
Bedarfsausweis WohngebäudeBedarfsausweis GewerbeStatistiken WohngebäudeHäufige Fragen WohngebäudeHäufige Fragen Gewerbe
GEG-Nachweis
GEG-Nachweis WohngebäudeGEG-Nachweis Gewerbe
Energieausweis Gewerbe Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wissen
Energieausweis KostenEnergieausweis PflichtEnergieausweis Haus
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gesetzestext GEG / GModGEnergieausweis ab 2027 (GModG)Verbrauchsausweis Gewerbe bis 31.12.2026Nichtwohngebäude ab 2027EnEV Zusammenfassung (Archiv)
DIN V 18599
Berechnungstabellen A.1–A.18Symbole und Einheiten
FAQ
Berechnung nach DIN 18599Eingabefehler und Korrekturen
Glossar
Energieausweis-AusstellerKundenbewertungenBestellprozessMerkblatt Verbrauchsausweis WohnenKontakt
  1. Start
  2. Energieausweis Haus

Energieausweis Haus

Welche Häuser benötigen den Energieausweis?

Der Energieausweis ist für alle Häuser und Gebäude vorgeschrieben, in denen sich dauerhaft und ganzjährig Personen aufhalten. Wie in § 2 GModG beschrieben, handelt es sich um Häuser und Bauwerke, die entsprechend konditioniert bzw. unter Einsatz von Energie beheizt und gekühlt werden müssen. Der Energieausweis erfasst die Energie für Heizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung.

Beim Abspielen werden Daten an YouTube übertragen.

Für folgende Häuser und Gebäude muss der Energieausweis erstellt werden

  • Wohngebäude
  • Nicht­w­ohn­ge­bäu­de (Gewerbegebäude)
  • Beheizte Gebäude
  • Gebäude > 50 m² Nutzfläche
  • Neubauten
  • Anbauten > 50 m²
  • Sanierte Häuser mit Austausch der Heizungsanlage

Für folgende Häuser und Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden:

  • Betriebsgebäude zur Haltung von Tieren
  • Betriebsgebäude, die offen gehalten werden müssen
  • unterirdische Bauten
  • Gewächshäuser
  • provisorische Gebäude
  • Gebäude für Gottesdienste
  • Ferienhäuser (< 4 Monate jährliche Nutzung)
  • gewerbliche Betriebsgebäude mit Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius
  • Baudenkmäler (nur noch bis 31. Dezember 2026, § 79 GModG)
  • kleine Gebäude (< 50 m²)

Je Haus ein Energieausweis

Ein Haus kann immer nur als ganzes bewertet werden, daher wird der Energieausweis immer für das gesamte Haus erstellt. Wenn es sich um eine Wohnanlage handelt, so ist die Erstellung des En­er­gie­aus­wei­ses auch für die einzelnen Wohneinheiten möglich, diese beruhen dann aber auf der Grundlage der Berechnung für das Gesamtgebäude. Eine Differenzierung in der Berechnung nach einzelnen Wohneinheiten oder gewerblichen Einheiten ist nicht möglich.

Energieausweis für gemischt genutzte Häuser und Nichtwohngebäude

Bei Neubauten ist die Ausstellung bereits obligatorisch. Es gelten seit Juli 2009 dieselben Regelungen wie bei Wohngebäuden. Wenn in einem Gebäude Büro- und Wohnnutzung vorgesehen ist, so wird das Haus nach Zonen unterteilt. Dabei sind zwei Energieausweise zu erstellen. Können die Verbrauchsdaten der Wohnung und des Büros nicht getrennt werden, kann der Verbrauchsausweis nicht erstellt werden. In diesem Falle müssen dann zwei Bedarfsausweise erstellt werden. Für Wohnflächen gelten die Regeln der Wohngebäude und für andere Flächen die Regeln der Nicht­w­ohn­ge­bäu­de.

Energieausweis öffentlich aushängen

Bei öffentlichen Gebäuden wie z.B. Behörden, Schulen, Krankenhäusern, Rathäusern usw. mit mehr als 500 m² Nutzfläche und regelmäßigem Pu­bli­kums­ver­kehr muss der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut einsehbaren Stelle angebracht werden.


Energieausweis Hausbeispiele

Nachfolgend haben wir Ihnen eine Liste von Energieausweis Hausbeispielen zusammengefasst, um die häufigsten Haustypen bzw. Anwendungsfälle für den Energieausweis Wohngebäude bzw. den Energieausweis Nicht­w­ohn­ge­bäu­de zu skizzieren.

Energieausweis Einfamilienhaus

Energieausweis Zweifamilienhaus

Energieausweis Mehrfamilienhaus

Energieausweis Wohn-und Geschäftshaus

Preise im Überblick

Verbrauchsausweis Wohngebäude
ab 65 € inkl. MwSt.
Bedarfsausweis Wohngebäude
ab 115 € inkl. MwSt.
Verbrauchsausweis Gewerbe
ab 95 € inkl. MwSt.
Bedarfsausweis Gewerbe
ab 500 € inkl. MwSt.
GEG-Nachweis Wohngebäude
ab 350 € inkl. MwSt.
GEG-Nachweis Gewerbe
ab 800 € inkl. MwSt.
Alle Produkte & Preise anzeigen Jetzt Energieausweis erstellen

Sicher & zuverlässig

18 Jahre Erfahrung
Geprüft vom Diplom Ingenieur
100 % digitale Abwicklung
Datenschutz nach DSGVO
Verbrauchsausweis Wohnen
Verbrauchsausweis Wohnen
ab 65 €
ab 65 € Start Jetzt erstellen
Produkte
  • Verbrauchsausweis Wohngebäude
  • Verbrauchsausweis Gewerbe
  • Bedarfsausweis Wohngebäude
  • Bedarfsausweis Gewerbe
  • GEG-Nachweis Wohngebäude
  • GEG-Nachweis Gewerbe
  • Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Energieausweis erstellen
Wissen & Hilfe
  • Welcher Energieausweis?
  • Energieausweis-Pflicht
  • Energieausweis-Kosten
  • Energieausweis fürs Haus
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Häufige Fragen
  • Glossar
  • Bestellprozess
  • Energieausweis-Aussteller
  • Kundenbewertungen
Normen & Recht
  • DIN 18599 Formelsammlung
  • Berechnungstabellen A.1–A.18
  • Symbole und Einheiten
  • Gesetzestext GEG / GModG
  • Energieausweis ab 2027 (GModG)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kontakt
040 / 209 339 850 Kontaktformular 4,9 von 5 bei Google · 112 Rezensionen

IB Cornelsen
Ingenieurbüro für Energieberatung
Hamburg

Ihr Konto
  • Login
  • Registrieren
  • Meine Projekte
Impressum und Datenschutz AGB
© 2026 IB Cornelsen Hamburg

Wir verwenden Cookies, um unsere Website zu betreiben und Ihr Nutzungserlebnis zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie optionale Cookies zulassen möchten.