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Für Wohngebäude beantwortet das Erklärvideo dieselbe Frage; die Produktseiten Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis und GEG-Nachweis erklären jeden Ausweis im Einzelnen.

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Verbrauchsausweis für Wohngebäude: Einfacher Energieausweis bei Vermietung und Verkauf

In den meisten Fällen können Sie bei der Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Immobilie den verbrauchsorientierten Energieausweis erstellen lassen. Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes und erfordert als Berechnungsgrundlage die Heizenergieabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre.

Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis

  • Es liegen die Heizenergieabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre vor.
  • Es wurden in dieser Zeit keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen oder ein Heizungstausch durchgeführt.

Rechtliche Ausnahmen laut GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, vormals EnEV) sieht jedoch eine wichtige Ausnahme vor: Ein Verbrauchsausweis ist nicht zulässig, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • Das Gebäude wurde vor 1978 erbaut.
  • Es wurde seitdem nicht energetisch saniert.
  • Das Gebäude hat weniger als fünf Wohneinheiten.

Bedarfsausweis als Alternative

Falls Ihr Gebäude unter die oben genannten Ausnahmen fällt oder keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen (z. B. bei Leerstand), ist ein Bedarfsausweis für Wohngebäude erforderlich. Dieser Ausweis basiert auf einer detaillierten Berechnung des Energiebedarfs und berücksichtigt die energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage.

Bedarfsausweis für Wohngebäude bei Neubau, Modernisierung oder Erweiterung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen an Änderungen im Baubestand. In den §§ 34 bis 39 GModG sind die Mindestanforderungen für Änderungen, Erweiterungen und Ausbauten festgelegt. Zusätzlich wird beschrieben, wann ein Bedarfsausweis erstellt werden muss.

Wann ist kein Bedarfsausweis erforderlich?

  • Nur einzelne Bauteile wie Dach, Außenwand oder Fenster werden erneuert.
  • Die Erweiterung der Wohnfläche beträgt weniger als 50 m².
  • Es reicht ein Bauteilnachweis, sofern die EnEV-Anforderungen erfüllt werden.

Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich?

  • Bei einem Heizungstausch muss immer ein Bedarfsausweis erstellt werden.
  • Wenn der Bauteilnachweis die GEG-Anforderungen nicht erfüllt, ist eine komplette Bedarfsberechnung erforderlich.
  • Bei genehmigungspflichtigen Neubaumaßnahmen ist ein GEG-Nachweis (früher Wärmeschutznachweis) vor Baubeginn erforderlich.

GEG-Anforderungen bei Neubau

In den §§15-19 des GEG sind die Anforderungen für Wohngebäude festgelegt. Der GEG-Nachweis dient als Grundlage, aus der später nach der Fertigstellung der Bedarfsausweis erstellt werden kann.

Folgende Dokumente und Informationen werden für den Bedarfsausweis benötigt:

  • Grundriss- und Ansichtspläne sowie Baubeschreibung.
  • Die wärmeübertragenden Umfassngsflächen wie Dach, Außenwand, Fenster,Kellerdecke bzw. Boden werden aus den Plänen ermittelt.
  • Auch das Gebäudevolumen zur Ermittlung der energetischen Gebäudenutzfläche und die verschiedenen Nutzungszonen werden aus den Plänen erhoben.
  • Die verwendete Heizungsanlage mit den Wärmeübergabekomponenten (Heizkörper, Fußbodenheizung, etc) sowie Energieträger und Kessel werden aus der Baubeschreibung oder aus den Angaben des Bauherren herangezogen.

Sollten Sie den Bedarfsausweis nur für Vermietung und Verkauf benötigen, dann können Sie den Ausweis bei uns auch online erstellen lassen. Die Eingabedaten werden dann nach einem vereinfachten Verfahren erhoben.

Verbrauchsausweis für Gewerbegebäude bei Vermietung oder Verkauf

Bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie können Sie den einfacheren Energieausweis erstellen lassen.

Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude benötigt als Grundlage:

  • Stromverbrauch und Heizenergieverbrauch des Gebäudes
  • 3 zusammenhängende Jahre der Heizenergie- und Stromabrechnung

Voraussetzung ist, dass die Verbräuche eindeutig zuordenbar sind und während dieses Zeitraums keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen oder ein Heizungsaustausch durchgeführt wurden.

Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, zum Beispiel bei:

  • unvollständigen Verbrauchsabrechnungen (z. B. bei Leerstand)
  • nicht eindeutig zuordenbaren Verbräuchen

Dann kann alternativ ein Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbe) erstellt werden.

Ab dem 1. Januar 2027 ist der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bei Vermietung und Verkauf der einzige zulässige Ausweis. Wer den Verbrauchsausweis noch nutzen will, muss ihn bis zum 31. Dezember 2026 ausstellen lassen — für wen sich das lohnt.

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bei Neubau, Modernisierung oder Erweiterung

In den §§46-51 des GEG sind die Mindestanforderungen für Änderungen, Erweiterungen und Ausbauten festgelegt. Außerdem wird beschrieben, wann ein Bedarfsausweis erforderlich ist.

Wann ist kein Bedarfsausweis erforderlich?

  • Nur einzelne Bauteile wie Dach, Außenwand oder Fenster werden erneuert.
  • Die Erweiterung der Fläche beträgt weniger als 50 m².
  • Es reicht ein Bauteilnachweis, sofern die EnEV-Anforderungen erfüllt werden.

Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich?

  • Bei einem Heizungstausch ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich.
  • Wenn der Bauteilnachweis die GEG-Anforderungen nicht erfüllt.

GEG-Nachweis bei Neubauten

Bei Neubauten ist ein GEG-Nachweis (früher Wärmeschutznachweis) vor Baubeginn vorgeschrieben. Aus der GEG-Berechnung wird nach Fertigstellung der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbe) erstellt.

In den §§18-19 des GEG sind die spezifischen Anforderungen für Nichtwohngebäude geregelt, die eingehalten werden müssen.

Folgende Dokumente und Informationen werden für den Bedarfsausweis Gewerbe benötigt:

  • Grundriss- und Ansichtspläne sowie Baubeschreibung.
  • Die wärmeübertragenden Umfassngsflächen wie Dach, Außenwand, Fenster,Kellerdecke bzw. Boden werden aus den Plänen ermittelt.
  • Auch das Gebäudevolumen zur Ermittlung der energetischen Gebäudenutzfläche und die verschiedenen Nutzungszonen werden aus den Plänen erhoben.
  • Die verwendete Heizungsanlage mit den Wärmeübergabekomponenten (Heizkörper,Fußbodenheizung, etc) sowie Energieträger und Kessel werden aus der Baubeschreibung oder aus den Angaben des Bauherren herangezogen.
  • Anlagentechnik zu Kühlung und Lüftung der entsprechenden Nutzungszonen müssen definiert sein.
  • Die verwendete Beleuchtung der verschiedenen Nutzungszonen wird ebenfalls herangezogen

Sollten Sie den Bedarfsausweis nur für Vermietung und Verkauf benötigen, dann können Sie den Ausweis bei uns auch online erstellen lassen. Die Eingabedaten werden dann nach einem vereinfachten Verfahren erhoben.

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